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Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2011/12
Die Internetseiten der Regierung der Oberpfalz enthalten u. a. einen Beitrag mit dem Titel "Informationen und Anregungen für Eltern von Schulanfängern". Dieser Artikel kann unter "www.ropf.de" -
www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html
Schuleinschreibung:
5. April 2011 im Schulhaus Kareth
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Beginn der Schulpflicht:
für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2011 sechs Jahre alt werden.
auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2012 sechs Jahre alt werden.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind statt an der Volksschule im Schulsprengel direkt an einer privaten Volksschule anzumelden.
Hinweis für Gastschüler:
Das Kind ist in jedem Falle in der zuständigen "Sprengelschule" vorzustellen, auch wenn aufgrund eines Gastschulantrages der Besuch einer anderen Schule gewünscht wird.
Der 2. Infoabend findet am 12.07.2011 statt.
im Vorjahr |
regulär |
auf Antrag |
auf Antrag |
schulpflichtig |
bis 30.09.2005 geborene Kinder |
von 01.10.2005 bis 31.12.2005 geborene Kinder |
ab 01.01.2006 geborene Kinder |
Keine weitere Zurückstellung möglich |
Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft. |
Schulfähigkeit kann überprüft werden. |
Schulfähigkeit wird überprüft. |