Grundschule und Mittelschule Lappersdorf

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Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2011/12


Die Internetseiten der Regierung der Oberpfalz enthalten u. a. einen Beitrag mit dem Titel "Informationen und Anregungen für Eltern von Schulanfängern". Dieser Artikel kann unter "
www.ropf.de" -> "Wir für Sie" -> "Schule und Bildung" (Volksschulen) nachgelesen werden.

Wir verweisen auf die Homepage des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html

Schuleinschreibung:
5. April 2011 im Schulhaus Kareth 


Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Beginn der Schulpflicht:

  • für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder

  • regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2011 sechs Jahre alt werden.

  • auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 01.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden

  • auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2012 sechs Jahre alt werden.


Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind statt an der Volksschule im Schulsprengel direkt an einer privaten Volksschule anzumelden.

Hinweis für Gastschüler:
Das Kind ist in jedem Falle in der zuständigen "Sprengelschule" vorzustellen, auch wenn aufgrund eines Gastschulantrages der Besuch einer anderen Schule gewünscht wird.

Der 2. Infoabend findet am 12.07.2011 statt.



im Vorjahr
zurückgestellt

regulär
schulpflichtig

auf Antrag
schulpflichtig

auf Antrag
mit Gutachten
schulpflichtig

schulpflichtig

bis 30.09.2005 geborene Kinder

von 01.10.2005 bis 31.12.2005 geborene Kinder

ab 01.01.2006 geborene Kinder

Keine weitere Zurückstellung möglich

evtl. Überprüfung auf sonder-pädagogischen Förderbedarf

Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft.

Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Angabe über den Besuch eines Kindergartens, eines Vorkurses

Zurückstellung ist einmal möglich

Schulfähigkeit kann überprüft werden.

Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.

Schulfähigkeit wird überprüft.

Schulpsychologisches Gutachten erforderlich

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